Wir behandeln ausschließlich auf Termin um Ihnen einen bestmöglichen Therapieerfolg bieten zu können.
Den ersten Termin mit uns können Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns vereinbaren.
Wir bitten Sie zu Ihrem ersten Termin etwa 15 Minuten vorher bei uns zu sein. Es wartet ein Aufnahmebogen auf Sie, den Sie vor der Therapie und der Abgabe der ärztlichen Verordnung ausfüllen sollten. So können wir uns möglichst viel Zeit für Ihr Anliegen nehmen.
Folgetermine können Sie gerne nach Ihrer Behandlung/Ihrem Training oder auch im Vorfeld mit uns vereinbaren.
Die Eigenbeteiligung ist spätestens bis zur zweiten Behandlung zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass ein Kassenrezept innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss!
Vielen Dank!
Je nach Therapieart können Sie in normaler Kleidung kommen oder sollten sich sportlich und bequem kleiden.
Es stehen Ihnen auch Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung.
Bitte bringen Sie Folgendes zu Ihrem Termin mit:
> Krankenversichertenkarte
> Befreiungsausweis, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
> ärztliche Verordnung, ggf. Vorder- und Rückseite
> relevante Dokumente wie Befunde, Röntgenaufnahmen oder OP-Berichte
> großes Handtuch
> sportliche oder bequeme Bekleidung
Wir weisen Sie freundlich darauf hin, dass wir während der Einnahme von Antibiotika sowie bei Erkältungen, Virusinfekten, Fieber, Durchfall und anderen ähnlichen Erkrankungen nicht behandeln dürfen.
Bitte sagen Sie hierzu Ihren Termin 24 Stunden vorher, wie beschrieben, ab.
Die Terminabsage muss mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin stattfinden.
Wir vereinbaren mit Ihnen feste, individuelle Termine, um Ihnen,
wie auch allen anderen Patienten, eine umfassende und zeitoptimierte Therapie bieten zu können.
Durch versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierte Zeit erneut an andere Patienten zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß und eventuell wartende Patienten können diese Zeit nicht für Ihre Behandlung beanspruchen.
Bei versäumten oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen, die nicht wieder belegt werden können, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung privat in Rechnung gestellt. (Gesetzliche Regelung, § 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB)
Ein nicht wahrgenommener Termin kann selbstverständlich, innerhalb der Fristsetzung der jeweiligen Krankenkasse, nachgeholt werden.
Leistungen der Physiotherapie sind nach § 32 SGB V mit 10 % zuzahlungspflichtig. (Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind.)
Ebenfalls fällt laut § 61 SGB V eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung an. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.